Rechnungswerk
Pflicht und Fristen

E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028: wer wann was muss

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen alle noch Papier- und PDF-Rechnungen ausstellen. 2027 gilt das nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen als E-Rechnung ausgestellt werden.

2025202620272028
Empfangen könnenPflicht für alle Unternehmen
ÜbergangPapier oder PDF (mit Zustimmung) noch erlaubt
Über 800.000 €Vorjahresumsatz: E-Rechnung ausstellen
Allestellen E-Rechnungen aus
E-Rechnungspflicht im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen: Empfang seit 2025, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028.
Empfang
seit 1.1.2025
Ausstellen > 800.000 €
ab 1.1.2027
Ausstellen für alle
ab 1.1.2028
Ausnahme
bis 250 € brutto

E-Rechnungspflicht: Pflicht, Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931 auszustellen und zu empfangen (§ 14 UStG).

Wen die Pflicht trifft

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind (B2B im Inland). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen; sie dürfen weiter auf Papier oder als PDF verschickt werden. Für Rechnungen an Behörden gelten schon länger eigene Regeln – dort ist die XRechnung meist Pflicht.

Unternehmen → Unternehmen (Inland)E-Rechnung Pflicht: empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027/2028
Unternehmen → BehördeXRechnung mit Leitweg-ID, meist über ein Portal
Unternehmen → Privatpersonkeine Pflicht; Papier oder PDF bleibt erlaubt
Kleinbetrag bis 250 €, Fahrausweisausgenommen
Für welche Rechnungen die E-Rechnungspflicht gilt – und für welche nicht.

Die Übergangszeit

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen statt einer E-Rechnung noch eine Papierrechnung ausstellen; eine einfache PDF-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers. Im Jahr 2027 gilt diese Erleichterung nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 € nicht überstiegen hat. Rechnungen im EDI-Verfahren bleiben bis Ende 2027 zulässig.

  • 2025 und 2026: Papier immer, einfache PDF mit Zustimmung
  • 2027: Erleichterung nur bis 800.000 € Vorjahresumsatz
  • ab 2028: E-Rechnung für alle im inländischen B2B

Ausnahmen

Keine E-Rechnung ist nötig für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und für Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen – empfangen können müssen aber auch sie. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Leistungen.

Rechnung 2026-031Grafikdesign Muster · Kleinunternehmerin
Logo-Entwurf, 3 Varianten
650,00 €
Visitenkarten, Satz
180,00 €
Rechnungsbetrag
830,00 €

Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

Kleinunternehmer-Rechnung: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis auf § 19 UStG.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Dazu gehören die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in allen Profilen außer MINIMUM und BASIC WL. Eine PDF-Datei ohne strukturierte Daten, ein Scan oder eine Word-Datei ist keine E-Rechnung.

RE-2026-000042.pdf
Rechnung RE-2026-0000421.450,45 € factur-x.xml
ZUGFeRD 2.5 · PDF/A-3 · für Menschen und Programme
RE-2026-000042.xml
<rsm:CrossIndustryInvoice>
  <ram:ID>RE-2026-000042</ram:ID>
  <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode>
  <ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06
  <ram:TaxBasisTotalAmount>1223.90
  <ram:TaxTotalAmount>226.55
  <ram:GrandTotalAmount>1450.45
XRechnung 3.0 · reine XML · Standard für Behörden
Beim Ausstellen entstehen zwei Dateien aus demselben Stand: das ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML und die XRechnung.

Schritt für Schritt

  1. Empfang sicherstellen

    Eine E-Mail-Adresse für Rechnungen und ein Programm, das XRechnung und ZUGFeRD lesen kann.

  2. Umsatz prüfen

    Lag der Vorjahresumsatz 2026 über 800.000 €, beginnt die Pflicht am 1. Januar 2027.

  3. Programm wählen

    Eines, das ZUGFeRD und XRechnung nach EN 16931 erzeugt und prüft.

  4. Umstellen

    Kundenstamm um E-Mail-Adressen und Käuferreferenzen ergänzen, erste E-Rechnungen versenden.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Freiwillig ist es schon heute möglich.

Muss ich E-Rechnungen schon jetzt empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen annehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Nur ein strukturiertes Format nach EN 16931 – etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil BASIC – gilt als E-Rechnung.

Grundlagen

  • § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregeln)
  • BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung (2024, überarbeitet 2025)

Stand: . Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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